Beschlussvorlage - 4/705/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung der Stadt Rehna über den Bebauungsplan Nr. 20 "Gewerbegebiet Nord 4. BA"
- Beteiligung der Gemeinde Grieben als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Grieben
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Entscheidung
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23.09.2021
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Sachverhalt
Die Stadt Rehna hat am 30.04.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gewerbegebiet Nord 4. BA“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 befindet sich am nördlichen Stadtrand von Rehna.
Aufgrund der Nachfrage und der Standortgunst durch die Nähe zur Autobahnanschlussstelle Schönberg der A 20 hat sich die Stadt Rehna entschlossen, weitere Gewerbeflächen auszuweisen. In den angrenzenden Bebauungsplänen Nr. 11 und 12 wurden bereits Gewerbegebiete ausgewiesen. Diese sind inzwischen bebaut oder in der Vermarktung. Da sich jedoch bereits abzeichnet, dass die Nachfrage nach Gewerbeflächen das Angebot weiterhin übersteigt, möchte die Stadt auch perspektivisch weitere Gewerbeflächen vorhalten. Darüber hinaus liegen der Stadt für Teile des kommenden Gewerbegebietes bereits konkrete Nachfragen vor.
Es wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der südlich des Plangebietes bereits vorhandenen Gewerbeflächen zu schaffen.
Die vollständigen Unterlagen des Vorentwurfes für den o.g. Bebauungsplan liegen in der Zeit vom 20. September 2021 bis einschließlich 22. Oktober 2021 während der Dienststunden im FB IV- Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, öffentlich zur Einsicht aus.
Zusätzlich sind Diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.rehna.de/verwaltung/amtl-bekanntmachungen/ des Amtes Rehna einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Grieben unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 22. Oktober 2021 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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