Beschlussvorlage - 4/737/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie - 3. Stufe der Beteiligung
- Stellungnahme der Gemeinde Menzendorf -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Menzendorf
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Entscheidung
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19.10.2021
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Sachverhalt
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Gemeinde Menzendorf zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Hierbei handelt es sich um die 3. Beteiligungsstufe deren Beteiligung vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 durchgeführt wird. Die Unterlagen sind zudem unter folgendem Link vollständig einsehbar: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/
Veränderung zwischen 2. Beteiligungsstufe und 3. Beteiligungsstufe
Ausweitung des WEG 03/21 „Schönberg“ in südöstliche Richtung um 200 m
Reduktion des WEG 04/21 „Menzendorf“ im südlichen Bereich (südlich der Bahnlinie)
Neues WEG 05/21 „Grieben Ost“ mit einer Größe von 50 ha
Streichung der Öffnungsklausel (ehemals PS 10): Demnach ist ein Neubau, der Ersatz bzw. die Erneuerung bestehender Windenergieanlagen möglich, wo das „Altgebiet“ oder ein Teil davon auch in der jetzigen Teilfortschreibung als neues Eignungsgebiet ausgewiesen ist. Auf Altgebietsflächen, die nicht Bestandteil des neuen Eignungsgebietes sind, ist der weitere Betrieb möglich, jedoch nicht der Ersatz bzw. die Erneuerung (Repowering). Die Verortung der Altgebiete ist ebenfalls nicht mehr Bestandteil der zeichnerischen Darstellung.
PV-Anlage weiterhin vorrangig auf Dächern oder bereits vorbelasteten Freiflächen (wie auch in der 2. Beteiligungsstufe)
Im Rahmen des Entwurfs für die Stellungnahme sind folgende Inhalte ausgeführt:
Beeinflussung und Umzingelung der Gemeinde Menzendorf durch Windeignungsgebiete im Nahbereich als auch in weiterer Entfernung
Sachverhalt Umfassung von Siedlungen für das Gemeindegebiet nicht aus den Unterlagen zu entnehmen
Vorbelastung der Gemeinde durch raumordnerische Planungen (A20, Elektrifizierung der Bahnstrecke)
Abstände von 800 m werden kritisch bewertet
Bedeutung des Menzendorfer Sees
Bedeutung der Gemeinde für das Vogelvorkommen sowie den Vogelzug (Rast- und Nahrungsquelle)
Sichtung des Adlers, Gefährdung Rotmilan lt. Beteiligungsunterlagen nicht auszuschließen
Erarbeitung der Gutachten ohne Vor-Ort-Begehungen wird kritisch bewertet
In der beigefügten Karte ist die Lage der Windeignungsgebiete rund um die Gemeinde Menzendorf ersichtlich. Darüber hinaus sind in Anlage 3 die Potentialanalysen (Anwendung von Ausschlusskriterien u.ä.) dargelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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204,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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275,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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