Beschlussvorlage - 4/726/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauungsplan Nr. 14 "Wohngebiet am Dorfpark"
- Beteiligung der Gemeinde Lüdersdorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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02.11.2021
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 mit der Gebietsbezeichnung „Wohngebiet am Dorfpark“ gebilligt.
Die Gemeinde beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO im Zentrum der Ortslage Selmsdorf, östlich der Ernst-Thälmann-Straße und südlich der Straße des Friedens sowie des Dorfparks zu schaffen. Das Planungsziel besteht darin, das Gebiet für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorzubereiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 hat eine Größe von rund 2,1 ha.
Die Gemeinde reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnbaufläche. Diese ergibt sich aufgrund der Nähe zur Hansestadt Lübeck sowie der Lage in der Metropolregion Hamburg. Selmsdorf ist in den letzten Jahrzenten zu einem Wohnstandort geworden.
Die Gemeinde Selmsdorf verfolgt das Ziel, vor der Inanspruchnahme neuer Außenbereichsflächen für die Ausweisung künftiger Bauflächen insbesondere Flächen für eine bauliche Entwicklung vorzubereiten, die entweder bereits baulich genutzt wurden oder aber als innerörtliche Brachflächen zu bewerten sind. Diese Flächen sollen vorrangig wieder nutzbar gemacht bzw. zur Nachverdichtung herangezogen werden.
Die vollständigen Unterlagen des Entwurfs für den o.g. Bebauungsplan liegen in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachung/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Gemeinde Lüdersdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 10.November 2021 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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219,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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370,8 kB
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