Beschlussvorlage - 2/222/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der zweite Entwurf basiert auf den bislang vorliegenden Mittelanmeldungen der einzelnen Fachbereiche. Die Orientierungsdaten des Ministeriums über die Finanzausgleichsleistungen lagen bis zur Anlage der Vorlage immer noch nicht vor. Diese müssen in den 3. Entwurf für die Sitzung des Finanzausschusses im Dezember 2021 eingearbeitet werden, ebenso die daraus noch resultierende Amtsumlage sowie die Kosten für die bauliche Umsetzung des Digitalpaktes. In der zweiten Beratung erfolgen ferner noch Kürzungen, Streichungen oder Neueinstellungen nach Empfehlung des Finanzausschusses, so dass im Dezember die finale Fassung zur Beschlussempfehlung vorgelegt werden kann.

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Beschlussvorschlag

-entfällt, dieser erfolgt in der finalen Vorlage im Dezember

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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