Beschlussvorlage - 4/775/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Wartungsvertrag Abscheideranlagen der Stadt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christiane Eibich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
|
Information OHNE Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
09.11.2021
|
Sachverhalt
Die Stadt Dassow ist Betreiber zweier Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten der FFW Dassow und der FFW Pötenitz und einer Fettabscheideranlage der Dornbuschhalle. Die Stadt ist somit verpflichtet eigenverantwortlich gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörden diese zu überwachen.
Gemäß der wasserrechtlichen Genehmigung für die Anlagen der Feuerwehren, dürfen keine Stoffe in die Anlage eingeleitet werden, die die bauliche Beschaffenheit und die verfahrenstechnische Funktion der Anlage beeinträchtigen können wie z.B. stabile Emulsionen, Batteriesäure und Kühlerschutzmittel. Weiterhin sind die folgenden Anforderungen an den Betrieb dieser Anlagen geknüpft.
1. führen eines Betriebstagebuches
2. halbjährliche labortechnische Überprüfung des Abwassers
3. monatliche Überprüfung des Schlammfanges, der Ölschichtdecke u. Funktionstüchtigkeit
4. halbjährliche Kontrolle durch eine Wartungsfirma
5. alle fünf Jahre ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen
Fettabscheider-Anlagen unterliegen nach DIN 4040-100 ebenfalls einer jährlichen Wartung und einer Generalinspektion alle 5 Jahre.
Die Überwachung und Kontrolle dieser 3 Anlagen hat durch sachkundiges, geschultes und eingewiesenes Personal zu erfolgen, welches durch die Kameraden der Feuerwehr oder den Hallenwart nicht abgedeckt ist. Die Hinzuziehung zertifizierter Fachfirmen ist erforderlich.
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren abzuschließen um den in der wasserrechtlichen Genehmigung geforderten Anforderungen gerecht zu werden.
Der Wartungsaufwand beträgt über die nächsten 6 Jahre 42.000,00 Euro und ist tabellarisch dargestellt, der Anlage Kostenschätzung Wartung Dassow zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Dassow fasst den Grundsatzbeschluss einen Wartungsvertrag über 6 Jahre für die Abscheideranlagen der Stadt abzuschließen. Das Amt wird beauftragt die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabeentscheidung durchzuführen. Entsprechend der Hauptsatzung hat die Zuschlagserteilung durch die Stadt zu erfolgen.
Die Finanzierung wird durch die angemeldeten Haushaltsmittel, entsprechend des Vertrages gesichert.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
42000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
Förderung |
00,00 € |
Produktsachkonto |
17/42400-52314 |
Erträge |
00,00 € |
|
17/12600.52314-38 |
Beiträge |
00,00 € |
|
17/12600-52314- |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
186,9 kB
|
