Beschlussvorlage - 4/772/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Wartungsvertrag Abscheideranlage FFW Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christiane Eibich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Information OHNE Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Information OHNE Beratung
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23.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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30.11.2021
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Sachverhalt
Die Stadt Schönberg ist Betreiber einer Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten bei der FFW Schönberg und ist somit verpflichtet eigenverantwortlich gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörden diese zu überwachen.
Gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis für diese Anlage, dürfen keine Stoffe in die Anlage eingeleitet werden, die die bauliche Beschaffenheit und die verfahrenstechnische Funktion der Anlage beeinträchtigen können z.B. Emulsionen, Batteriesäure oder Kühlerschutzmittel. Weiterhin sind die folgenden Anforderungen an den Betrieb dieser Anlage geknüpft.
1. führen eines Betriebstagebuches vgl. 3.6.3.1
2. halbjährliche labortechnische Überprüfung des Abwassers vgl. 3.6.3.3.
3. monatliche Überprüfung des Schlammfanges, der Ölschichtdecke und Funktionstüchtigkeit vgl. 3.6.5.1 Punkt 1
4. halbjährliche Kontrolle durch eine Wartungsfirma vgl. 3.6.5.1 Punkt 2
5. alle fünf Jahre ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen vgl. 3.6.5.4
Die Wasserrechtliche Erlaubnis, ist als Anlage beigefügt.
Die Überwachung und Kontrolle einer solchen Anlage hat durch sachkundiges, geschultes und eingewiesenes Personal zu erfolgen, welches durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Kameraden der Feuerwehr nicht abgedeckt ist. Die Hinzuziehung zertifizierter Fachfirmen ist erforderlich.
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren abzuschließen um den in der wasserrechtlichen Erlaubnis geforderten Anforderungen gerecht zu werden.
Der Wartungsaufwand über die nächsten 6 Jahre, wird voraussichtlich insgesamt 17.000,00 Euro brutto zzgl. der Instandhaltungskosten welche bei der Wartung auftreten können, betragen. Eine tabellarische Übersicht mit Schätzwerten ist der Anlage Kostenschätzung Wartung Schönberg, zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss einen Wartungsvertrag über 6 Jahre für die Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten abzuschließen. Das Amt wird beauftragt die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabeentscheidung durchzuführen. Entsprechend der Hauptsatzung hat die Zuschlagserteilung durch die Stadt zu erfolgen.
Die Finanzierung wird durch die angemeldeten Haushaltsmittel, entsprechend des Vertrages gesichert.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
17.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
17.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
11/12600.52314 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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184,4 kB
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