Beschlussvorlage - 1/387/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung der Geschäftsordnung
Digitalisierung der Gremienarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Entscheidung
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25.11.2021
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Sachverhalt
Inzwischen hat schon ein Teil der amtsangehörigen Gemeinden und Städte auf eine digitale Gremienarbeit umgestellt. Diese Arbeitsweise soll durch eine Überarbeitung der Geschäftsordnung nunmehr auch für das Amt erreicht werden.
Grundlage für die digitale Sitzungsbearbeitung ist das Programm Allris 4 mit den Komponenten AllrisNet und AllrisApp. Alle Stadt- und Gemeindevertreter/innen können dort über das Ratsinformationssystem sämtliche Informationen zu den Sitzungen incl. Niederschriften abrufen.
Die Geschäftsordnung aus 2004 sieht bisher keine digitale Gremienarbeit vor. Im beigefügten Entwurf wurden daher die rot markierten Änderungen vorgenommen.
§ 1 Abs.1 der Geschäftsordnung bildet dabei den Grundstein für die digitale Gremienarbeit des Amtes. Die Ladungsfrist in Abs. 2 wurde verwaltungsseitig von 10 auf 7 Tage angepasst, um die Ladungsfrist für alle Gremien (Gemeinden u. Amt) zu vereinheitlichen.
§ 3 verweist die Vertreter der Medien auf das Bürgerinformationssystem.
In § 4 wurde das Wort schriftlich durch textlich ersetzt. Jetzt können Anträge zur Tagesordnung auch per E-Mail übermittelt werden. In Abs. 2 wurde die Unterzeichnung der Vorlagen geändert - die Vorlagen werden vom LVB über Allris (gezeichnet) freigegeben.
§ 12 Abs. 3 verweist die Einwohner nunmehr auf das Bürgerinformationssystem zur Einsichtnahme in Niederschriften.
§ 14 Abs. 2 und 3 regelt nunmehr, dass Einladungen und Protokolle über das Ratsinformationssystem von Mitgliedern des Amtsausschusses abgerufen werden können.
Neben der Überarbeitung der Geschäftsordnung sind noch weitere Festlegungen zur digitalen Gremienarbeit erforderlich z.B. ab wann, ob Dienst- oder Privat-Geräte genutzt werden sollen und ob es bei Nutzung privater Geräte einen Aufwendungsersatz geben soll.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,2 kB
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