Beschlussvorlage - 4/815/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg Groß Neuleben - Duvennest
Grundsatzbeschluss zur Planung, Ausführung, Vergabe und Durchführung der Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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30.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Entscheidung
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07.12.2021
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Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses am 02.11.2021 hat sich der Bauausschuss für Ausbau des öffentlichen Weges von Groß Neuleben nach Duvennest als Radweg mit landwirtschaftlicher Nutzung ausgesprochen.
Entsprechend des Beschlusses wurde die Planung in der Kürze der Zeit vorbereitet.
Es gibt noch keine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und noch keine Untersuchungen.
Das Ingenieurbüro stellt die Planung auf der Bauausschusssitzung am 07.12.2021 vor.
Die Haushaltsmittel: Ausgabe Planung 2022 100.000,00 EUR
Ausgabe Bau 2023 1.200.000,00 EUR
Einn. Förderung 2023 1.040.000,00 EUR
Duese Haushaltsmittel wurden für die Haushaltsplanung 2022/ 2023 angemeldet.
Die Gemeinde bekommt diese Förderung nur wenn 2023 die Maßnahme gebaut und fertig gestellt wird.
Der Bauausschuss wird, wie aus dem letzten Protokoll gewünscht, mit der Anlage I über die Kosten einer möglichen Sanierung informiert. Eine Sanierung des bestehenden Weges übersteigt derzeit den aufzubringenden Eigenanteil bei einer jetzt möglichen Förderung von 80 % der Baukosten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Radweges von Groß Neuleben nach Duvennest eine Förderung über das Programm Stadt und Land bis zum 31.12.2021 fristgerecht zu beantragen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltsmittel in den Haushalten 2022 und 2023 bereit zu stellen.
Das Amt wird beauftragt sämtliche Vergaben zur Planung und zur Durchführung der Maßnahme zu veranlassen und die Vergabeentscheidung zu treffen.
Die Gemeinde erteilt die Aufträge entsprechend ihres Hauptsatzung.
An den Bauausschuss wird die Erarbeitung und Entscheidung der Ausführungsplanung auf der Grundlage der geltenden Vorschriften und Vorgaben des Fördergebers delegiert.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
2022 100.000,00EUR 2023 1.200.000,00 EUR |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
260.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
2023 1.040.000,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto 54101.096 |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,4 kB
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