Beschlussvorlage - 1/392/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung Dassow hat am 02.02.2021 beschlossen, die sich aus § 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ergebenen Optionen zu nutzen. Am 30.03.2021 wurde ein weiterer Beschluss zur Aufgabenübertragung gefasst. 

 

Mit Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2022 vom 16.12.2021 - verkündet am 23.12.2021 -  wurde die Anwendung des Gesetzes bis zum 31.12. 2022 verlängert.

Dadurch bleibt der Beschluss vom 02.02.2021 auch weiterhin gültig. 

Nur die Aufgabenübertragung gem. § 2 Abs. 4 des o.g. Gesetzes muss erneut beschlossen werden, weil solche Übertragungen auf maximal 3 Monate befristet sind.
 

Auszug § 2 Abs. 4
"Die Gemeindevertretung kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder beschließen, dass der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Gemeindevertretung kann die Übertragung auf einzelne Angelegenheiten beschränken. Sie ist auf einen Zeitraum von höchstens drei Monaten zu befristen."

Die Stadtvertretung kann grundsätzlich eine weitere befristete Aufgabenübertragung vornehmen. Der Beschluss ist nur wirksam, wenn eine Mehrheit von zwei Dritten aller Mitglieder mit ja stimmt -  bei 15 Mitgliedern müssen also mindestens 10 Personen mit ja abstimmen.
 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum ____. _____2022.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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