Beschlussvorlage - 2/255/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 41.806,92 €. Davon entfallen 37.467 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr und 3.043 € auf Abschriebungen im Bereich des Infrastrukturvermögens.

Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 100.819,23 €. Entsprechende Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2021 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roduchelstorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 30.12.2021.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 6.331,32 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, in das Haushaltsjahr 2021 übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich damit auf -296.634,46 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 41.806,92 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Deren Deckung erfolgt vollständig durch Minderaufwendungen/-auszahlungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2020.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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