Beschlussvorlage - 4/877/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung und Sanierung der Sportanlage in der Rudolf - Hartmann - Straße
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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15.03.2022
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Für den Bau des Sportplatzes hat die öffentliche Ausschreibung stattgefunden. Drei Bieter haben ein Angebot abgegeben.
Auch mit dem wirtschaftlichsten Angebot ist es erforderlich, dass überplanmäßige Haushaltsmittel für die Beauftragung des Baus zur Verfügung gestellt werden müssen.
Es wird der Stadt vorgeschlagen aus bisher und voraussichtlich für 2022 noch nicht benötigten Haushaltsmitteln diese überplanmäßigen Mittel bereit zu stellen. Vorschlag HHST 11/54101.096.8 Ausbau Ratzeburger Straße Schönberg.
Für die Finanzierung des Ausbaus sind rund 365.000,00 EUR überplanmäßige Hausmittel erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für die Neugestaltung und Sanierung der Sportanlage in der Rudolf – Hartmann – Straße 365.000,00 EUR überplanmäßige Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Als Deckungsquelle wird die Haushaltsstelle 11/11401.096.40 festgelegt. Die Stadtvertretung verpflichtet sich die entnommenen Haushaltsmittel wieder der Haushaltsstelle 54101.096.8 zur Verfügung zu stellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
1.622.984,06€ |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
887.691,82 € |
Im Ergebnishaushalt |
/ Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja |
Förderung |
Kofinanzierung 400.000,00 € Hauptförderung 447.056,32€ ./ 25% von 111.764,08€ |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
HHST:11/11401.096.40 HHST: 11/54101.096.8 |
Beiträge |
00,00 € |
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