Beschlussvorlage - 4/861/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss "Kaltenhofer Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Anja Wejda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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10.03.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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22.03.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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05.04.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Dassow hat in ihrer Prioritätenliste 2018 die Erneuerung des Kaltenhofer Wegs festgelegt.
Finanzielle Mittel für Planungsleistungen sind im Haushalt in Höhe von 40.000 € vorhanden (54101.096.63).
Die Planung erfolgt durch ein Ingenieurbüro.
Parallel erfolgt die Prüfung über die Beantragung möglicher Fördermittel.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Dassow fasst den Grundsatzbeschluss zur Erneuerung des Kaltenhofer Wegs unabhängig von einer möglichen Förderung. Das Amt veranlasst die Planung durch ein Ingenieurbüro im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für die Ausführung der Baumaßnahme erforderliche finanzielle Mittel werden gemäß Kostenschätzung des Ingenieurbüros im kommenden Haushaltsjahr berücksichtigt. Die Veranlassung der Ausschreibung durch das Amt sowie die Ausführung inkl. Beauftragung der Bauleistung sind ebenfalls Bestandteil dieses Grundsatzbeschlusses. Erforderliche technische Abstimmungen erfolgen über die Einbindung des Bauausschusses.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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