Beschlussvorlage - 1/406/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Förderung sozialer und kultureller Projekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Catharina Gramkow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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31.03.2022
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Sachverhalt
Mit Datum vom 1. Januar 2022 ist die Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte in Kraft getreten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Stadt Schönberg nach Maßgabe der Richtlinie Förderungen für die Vorbereitung und Durchführung sozialer und kultureller Projekte.
Entsprechende Haushaltsmittel wurden mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Schönberg in der Sitzung vom 17.12.2020 in dem Produkt 28100 (Förderung von Einrichtungen, Kulturpflege) Produktsachkonto 54159 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den privaten Bereich) in Höhe von 10.000,00 € zur Vergabe von Förderung eingestellt.
Anträge auf Förderung sozialer und kultureller Projekte sind, laut Richtlinie, bis zum 31.01. des laufenden Jahres beim Amt Schönberger Land einzureichen.
Es sind 16 Anträge von 9 verschiedenen Vereinen eingegangen. Insgesamt werden Förderungen in Höhe von 11.981,50 € beantragt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
11.981,50 € |
11.981,50 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
11.981,50 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
28100-54159 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,8 kB
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