Beschlussvorlage - 2/254/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung Gewerbegebiet Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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24.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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22.02.2022
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29.03.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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24.02.2022
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05.04.2022
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Sachverhalt
Der Vertrag zwischen der Stadt Schönberg und der LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH beinhaltet u.a., dass die Finanzierung des Erschließungsvorhabens und somit der Abschluss des Kreditvertrages über die LGE abgewickelt wird. Die LGE erhält jedoch nur Finanzierungen mit einem variablen Zinssatz, da bei einem Festzinssatz eine jederzeitige Sondertilgung nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich ist. Bei Stellung einer Bürgschaft durch die Stadt Schönberg würde die Finanzierung über die LGE zu einer Marge i.H.v. 0,40 % über den 6 Monats-EURIBOR erfolgen. Da der EURIBOR seit langer Zeit negativ ist, verbleibt es somit derzeit bei 0,40 % und somit bei einer halbjährlichen Zinsrate von 9000 Euro. Würde die Stadt Schönberg das Darlehen zur Finanzierung der Erschließungsmaßnahme aufnehmen, wäre ein Festzins über die gesamte Laufzeit zwar zum einem Zinssatz von 0,60 % möglich, jedoch gilt es zu beachten, dass im Vorfeld ein Nachtragshaushalt vorbereitet und beschlossen und die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erteilt werden muss. Ferner beinhaltet der Vertrag und die vereinbarte Vergütung der LGE die Übernahme dieser Vorfinanzierung und künftigen Abwicklung, so dass dieser dann ebenfalls geändert werden müsste. Die Tilgung des Darlehens soll durch die Grundstücksverkäufe erfolgen. Die Grundstückskaufverträge werden durch die LGE abgewickelt, so dass eine Sondertilgung nach Eingang des jeweiligen Kaufpreises auch zeitnah durch die LGE erfolgen kann. So liegt die Abwicklung der Verträge und die daraus resultierende Tilgungsleistung in einer Hand. Zur weiteren Abwicklung ist ein Beschluss der Stadt Schönberg erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, dass
a) die Finanzierung des Erschließungsvorhabens vertragsgemäß durch die LGE erfolgen soll. Eine Bürgschaft der Stadt Schönberg wird erteilt;
b) eine Direktfinanzierung durch die Stadt Schönberg nach Erstellung eines Nachtragshaushaltes und der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Änderung des zwischen der Stadt Schönberg und der LGE bestehenden Vertrages hinsichtlich der Abwicklung und Vergütung erfolgen soll.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
4.500.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
4.500.000,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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