Beschlussvorlage - 3/114/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbringen von Zusatzzeichen mit dem niederdeutschen Ortsnamen zur Ortstafel (Verkehrszeichen 310 StVO) für die Stadt Schönberg und Ortsteile
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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17.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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21.04.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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03.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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31.05.2022
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Sachverhalt
Durch die Vereine „Schönberger Späldäl e.V:“, „Heimatbund für das Fürstentum Ratzeburg von 1901“ und dem „Volkskundemuseum Schönberg“ wurde ein gemeinsamer Antrag auf Aufnahme der Ortsbezeichnung Schönberg und Ortsteilen in niederdeutscher Sprache an den Ortseingangstafeln gestellt.
Ein vorab Anfrage beim Landkreis Nordwestmecklenburg, untere Straßenverkehrsbehörde, ergab, dass ein solcher Antrag grundsätzlich genehmigungsfähig ist und den Anforderungen des Erlasses vom 25.03.2021 entsprechen muss. In dem Erlass führte das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V als oberste Straßenverkehrsbehörde ein Zusatzzeichen (VZ 310) für den niederdeutschen Ortsnamen einer Gemeinde gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung für Mecklenburg-Vorpommern ein. Verkehrszeichen dürfen nur mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden.
Die Gebräuchlichkeit der vorgeschlagenen niederdeutschen Ortsnamen wurde durch den Leiter des Volkskundemuseum Schönberg, Herrn Both, bestätigt.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Schönberg beschließt nachfolgende Zusatzzeichen mit der niederdeutschen Ortsbezeichnung unter der Ortstafel anzubringen:
Schönberg - Schönbarg
Petersberg - Petersbarg
Klein Bünsdorf – Lütten Bünsdörp
Groß Bünsdorf – Groten Bünsdörp
Retelsdorf – Retelsdörp
Alle anderen Ortsteilnamen bleiben.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde auf Anordnung der Verkehrszeichen 310 der StVO zu stellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
1.400,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
1.400,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
541040-04850 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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233 kB
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2
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(wie Dokument)
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634,5 kB
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