Beschlussvorlage - 2/249/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Familie Witt spendete im Dezember 200,00 €.

100,00 € gehen an die Gemeinde und 100,00 € an die Feuerwehr der Gemeinde.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 6 Abs.1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019, entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden unter 100 Euro. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag überschreiten, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die Spende i. H. v. 200,00 € von der Familie Witt anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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