Beschlussvorlage - 2/273/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
31.05.2022
|
Sachverhalt
Im Mai ist eine Spende von der Firma „Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken“ eingegangen für den Mülltransport der Müllsammelaktion in Schönberg i. H. v. 348,08 €
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € – 1.000,00 € zu treffen.
Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
548,1 kB
|