Beschlussvorlage - 1/434/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Neu zugelassene Tagespflegepersonen beginnen vorerst mit der Betreuung von drei Kindern, welche sich dann auf vier Kinder steigert und letztlich nach einer Einarbeitung auf fünf Kinder festgesetzt ist.

Innerhalb der Gemeindevertretung Selmsdorf am 08.04.2021 wurde bereits beraten, dass für die Tagesmütter, die aufgrund der Vorgaben des Landkreises noch nicht die volle Anzahl an Kindern betreuen dürfen, ein Zuschuss seitens der Gemeinde zur vereinbarten Miete gezahlt wird. Von dieser Regelung sind zwei der drei Tagesmütter in dem Mietobjekt „Am Forstweg“ betroffen.

Gemäß § 9 Absatz 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf hat der Bürgermeister eine Eilentscheidung aufgrund der bereits vorangeschrittenen Zeit getroffen. Der Eilentscheidung ist die Auflistung der zu betreuenden Kinder sowie die Berechnung des Differenzbetrages zu entnehmen. Insgesamt ergibt sich ein Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 978,57 €. Der Betrag fällt in die Wertgrenzen des § 9 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung, sodass eine Entscheidung des Hauptausschusses über die getroffene Eilentscheidung ausreichend ist.

 

Eine Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist über das Produkt 34/36100.54143 möglich.

 

Die Eilentscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf genehmigt die getroffene Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 24.05.2022.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

978,57 €

978,57 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

978,57 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

34/36100.54143

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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