Beschlussvorlage - 4/959/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Vertragsunterzeichnung mit dem Zweckverband Grevesmühlen zur Nutzungsgestattung des Regenrückhaltebeckens im Holmer Gewerbegebiet / Gemarkung Dassow der Flur 1, Flurstück 494/64 für Löschwasserzwecke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silvana Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
21.06.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
14.06.2022
|
Sachverhalt
Gemäß § 2 BrSCHG M-V obliegt es den Gemeinden, die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Neben dem Bezug von Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz über eine bestehende Sondervereinbarung mit dem ZVG zur Nutzung von Hydranten besteht auch die Möglichkeit zur Wasserentnahme aus Regenrückhaltebecken.
Auf dem Flurstück 494/64 der Flur 1 in der Gemarkung Dassow befindet sich ein Regenwasserrückhaltebecken. Dieses steht im Eigentum des ZVG und wird im Rahmen der Abwasserbeseitigung vom ZVG betrieben und unterhalten.
Zur gesicherten Gewährleistung der Grundversorgung von Löschwasser im Gewerbe- und lndustriegebiet gestattet der Zweckverband der Stadt Schönberg bzw. ihrer Feuerwehr die unentgeltliche Nutzung des Regenwasserrückhaltebeckens zu Löschzwecken. Hierfür hat der ZVG einen Vertrag zur Unterzeichnung vorbereitet.
Die Bürgermeisterin, Frau Pahl, wird um Unterzeichnung gebeten, damit der Vertrag mit dem ZVG schnellstmöglich wirksam wird und die Löschwasserentnahme im Brandfall im Gewerbe- und lndustriegebiet gewährleistet ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
710,9 kB
|
