Informationsvorlage - 1/429/2022
Grunddaten
- Betreff:
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land
Rechtsfolge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Information OHNE Beratung
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22.06.2022
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Sachverhalt
Mit der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land sollten dem Finanz- und Personalausschuss zusätzliche Kompetenzen in Personalangelegenheiten übertragen werden.
Im Zuge des Anzeigeverfahrens hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg keine Rechtsverletzungen geltend gemacht. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat allerdings mitgeteilt, dass das beabsichtigte Ziel der Übertragung einer Entscheidungskompetenz in Personalangelegenheiten des gehobenen Dienstes nicht erreicht wurde - es bleibt bei der beratenden Funktion des Finanz- und Personalausschusses.
Nach Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde ist eine Übertragung von Befugnisse des Amtsausschusses lediglich auf den Amtsvorsteher möglich.
Im Ergebnis bleiben damit die Entscheidungskompetenzen von Amtsausschuss und Amtsvorsteher unverändert. Der Amtsausschuss trifft also wie bisher alle Entscheidungen in Personalangelegenheiten des gehobenen Dienstes.
Verwaltungsseitig wurde mit der Rechtsaufsicht erörtert, ob bei einer Übertragung weiterer Kompetenzen auf den Amtsvorsteher eine "verbindliche" Beteiligung des Finanz- und Personalausschusses bestimmt werden kann. Auch das wurde verneint - beratende Ausschüsse haben keine Beschlussbefugnis und können daher auch nicht Einfluss auf die Beschlüsse von Amtsausschuss und Amtsvorsteher nehmen.
Die Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde und der dazu erfolgte Mailverkehr sind als Anlage beigefügt.
Falls der Amtsausschuss die Personalangelegenheiten des gehobenen Dienstes ganz oder teilweise abgeben möchte, bleibt also nur die Übertragung auf den Amtsvorsteher.
