Beschlussvorlage - 4/959/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 2 BrSCHG M-V obliegt es den Gemeinden, die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Neben dem Bezug von Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz über eine bestehende Sondervereinbarung mit dem ZVG zur Nutzung von Hydranten besteht auch die Möglichkeit zur Wasserentnahme aus Regenrückhaltebecken.

Auf dem Flurstück 494/64 der Flur 1 in der Gemarkung Dassow befindet sich ein Regenwasserrückhaltebecken. Dieses steht im Eigentum des ZVG und wird im Rahmen der Abwasserbeseitigung vom ZVG betrieben und unterhalten.

Zur gesicherten Gewährleistung der Grundversorgung von Löschwasser im Gewerbe- und lndustriegebiet gestattet der Zweckverband der Stadt Schönberg bzw. ihrer Feuerwehr die unentgeltliche Nutzung des Regenwasserrückhaltebeckens zu Löschzwecken. Hierfür hat der ZVG einen Vertrag zur Unterzeichnung vorbereitet.

Die Bürgermeisterin, Frau Pahl, wird um Unterzeichnung gebeten, damit der Vertrag mit dem ZVG schnellstmöglich wirksam wird und die Löschwasserentnahme im Brandfall im Gewerbe- und lndustriegebiet gewährleistet ist.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt zur gesicherten Bereitstellung von Löschwasser im Gewerbe- und lndustriegebiet den Abschluss des Vertrages mit dem Zweckverband Grevesmühlen gemäß Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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