Beschlussvorlage - 1/432/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund des Beratungsergebnisses des Finanz- und Personalausschusses wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schönberger Land für das Haushaltsjahr 2022 neu erstellt.

Die Satzung wurde wie folgt ergänzt:

 

„§ 7 wird um folgenden Absatz ergänzt:

 

Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 2 % der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nicht übersteigt.

 

Die weiteren Vorschriften bleiben unverändert.“

 

Der ursprüngliche Entwurf der 1. Nachtragssatzung sowie diese vorgelegte Änderung beinhalten keine zusätzlichen finanziellen Veränderungen für das Haushaltsjahr 2022.

Auf den mit der Ursprungsvorlage vorgelegten Stellenplan wird verwiesen.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2022 und die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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