Beschlussvorlage - 4/962/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplans Nr. 20 " Gewerbegebiet Nord 4. BA" der Stadt Rehna
- Beteiligung der Gemeinde Siemz-Niendorf als Nachbargemeinde –
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
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Entscheidung
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21.06.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Rehna hat am 30.04.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gewerbegebiet Nord 4. BA“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 befindet sich am nördlichen Stadtrand von Rehna. Dieser umfasst eine Fläche von ca. 4,1 ha und wird begrenzt im Nordosten durch die Bundesstraße 104, im Südosten durch gewerbliche Nutzungen sowie im Westen durch Grünland.
Aufgrund der Nachfrage und der Standortgunst durch die Nähe zur Autobahnanschlussstelle Schönberg der A 20 hat sich die Stadt Rehna entschlossen, weitere Gewerbeflächen
auszuweisen. In den angrenzenden Bebauungsplänen Nr. 11 und 12 wurden bereits Gewerbegebiete ausgewiesen. Diese sind inzwischen bebaut oder in der Vermarktung. Da sich jedoch bereits abzeichnet, dass die Nachfrage nach Gewerbeflächen das Angebot weiterhin übersteigt, möchte die Stadt auch perspektivisch weitere Gewerbeflächen vorhalten. Darüber hinaus liegen der Stadt für Teile des kommenden Gewerbegebietes bereits konkrete Nachfragen vor.
Die Stadt Rehna verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der südlich des Plangebietes bereits vorhandenen Gewerbeflächen zu schaffen.
Die vollständigen Unterlagen des Entwurfes für den o. g. Bebauungsplan liegen in der Zeit vom 13.06.2022 bis einschließlich 13.07.2022 während der Dienststunden in der Verwaltung des Amtes Rehna, FB III Bau und Ordnung, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.rehna.de/verwaltung/amtl-bekanntmachungen/ des Amtes Rehna einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Siemz-Niendorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 13. Juli 2022 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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571 kB
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