Beschlussvorlage - 4/964/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplans Nr. 21 " Am Dorfteich, Brützkow" der Stadt Rehna
- Beteiligung der Gemeinde Siemz-Niendorf als Nachbargemeinde –
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
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Entscheidung
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21.06.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Rehna beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung „Am Dorfteich, Brützkow“.
Es wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von Wohnbebauung auf bereits genutzten Flächen am südlichen Siedlungsrand des Ortsteils Brützkow zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 befindet sich am südlichen Ortsrand von Brützkow. Dieser umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha und wird begrenzt im Norden durch Wohnbebauung mit Gartenland, im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünland) und teilweise Gehölzstrukturen sowie im Westen durch Gartenland.
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 21 handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, welcher – wie oben genannt – der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung einer innerörtlichen Baulücke dient. Aus diesem Grund erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Die Stadt Rehna reagiert mit dem Bebauungsplan Nr. 21 auf die Wohnungsnachfrage im Stadtgebiet.
Die vollständigen Unterlagen des Entwurfes für den o. g. Bebauungsplan liegen in der Zeit vom 13.06.2022 bis einschließlich 13.07.2022 während der Dienststunden in der Verwaltung des Amtes Rehna, FB III Bau und Ordnung, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna, öffentlich für jedermann zur Einsicht aus.
Zusätzlich sind Diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.rehna.de/verwaltung/amtl-bekanntmachungen/ des Amtes Rehna einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Siemz-Niendorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 13. Juli 2022 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,4 kB
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