Beschlussvorlage - 1/433/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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●
Gestoppt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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28.06.2022
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Sachverhalt
Im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln hat die Kommunalaufsicht auf rechtswidrige Regelungen in der Hauptsatzung hingewiesen. Beratende Ausschüsse dürfen keine Entscheidungen treffen. Nach der Kommunalverfassung ist neben der Stadtvertretung nur der Bürgermeister und der Hauptausschuss ein beschließendes Organ.
Die rechtswidrigen Bestimmungen der Hauptsatzung müssen daher unverzüglich berichtigt werden. Die Berichtigung betrifft den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung bezüglich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauvorhaben. Die Regelung ist zu streichen.
Ferner betrifft die Berichtigung den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales. Hier ist die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel zu streichen.
Die Fördermittelvergabe kann per Hauptsatzung dem Bürgermeister oder dem Hauptausschuss übertragen werden. Deshalb wurden zwei Entwürfe einer Satzungsänderung gefertigt. Die Variante a sieht eine Aufgabenübertragung auf den Bürgermeister vor und eine Vorberatung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales. Die Variante b überträgt die Fördermittelvergabe auf den Hauptausschuss ohne Vorberatung im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales.
Alle weiteren Änderungen sind inhaltsgleich und betreffen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben und optional die Streichung des Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales. Dieser Ausschuss hat keinen Vorsitzenden / keine Vorsitzende und auch keine Stellvertreter. Es hat sich zur Wiederbesetzung des Vorsitzes auch kein Kandidat gefunden. Ohne Vorsitz ist der Ausschuss nicht handlungsfähig.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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59,6 kB
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