Beschlussvorlage - 4/934/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über die 5. Änd. des Bebauungsplans Nr. 2 " Schlossbereich - Wiesenkamp" der Stadt Dassow / OT Pötenitz
- Beteiligung der Stadt Schönberg als Nachbarstadt -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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07.06.2022
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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30.06.2022
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in der Sitzung am 05.04.2022 den Entwurf der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ für den Ortsteil Pötenitz gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 werden die folgenden Planungsziele verfolgt:
- die Entwicklung des gewerblichen Tourismus als angemessene Nachnutzung der denkmalgeschützten Guts- und Schlossanlage, mit einem ganzjährigen Beherbergungsbetrieb mit Gastronomie, Wellness- und Seminarbereichen sowie eine Ferienhausanlage,
- die Sicherung einer dauerhaften Zugänglichkeit des Denkmalbereichs für die Öffentlichkeit,
- ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Nachnutzung gewerblich vorgeprägter Flächen (ehem. LPG-Betriebsstätte).
- die Vorrangige Entwicklung und Nutzung des Gutshausbereichs („Schloss“) mit oberster Priorität vor den übrigen Bauvorhaben.
Durch das o.g. Bauleitplanverfahren ist die Stadt Schönberg in ihrer Funktion als Grundzentrum nicht beeinträchtigt.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o.g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 09. Mai 2022 bis einschließlich 16. Juni 2022 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Sch%C3%B6nberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Schönberg unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 16. Juni 2022 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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844,3 kB
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