Informationsvorlage - 4/935/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 5. Änd. des Bebauungsplans Nr. 2 " Schlossbereich - Wiesenkamp" der Stadt Dassow / OT Pötenitz
- Beteiligung der Gemeinde Selmsdorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Information OHNE Beratung
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11.08.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Information OHNE Beratung
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05.07.2022
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in der Sitzung am 05.04.2022 den Entwurf der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ für den Ortsteil Pötenitz gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 werden die folgenden Planungsziele verfolgt:
- die Entwicklung des gewerblichen Tourismus als angemessene Nachnutzung der denkmalgeschützten Guts- und Schlossanlage, mit einem ganzjährigen Beherbergungsbetrieb mit Gastronomie, Wellness- und Seminarbereichen sowie eine Ferienhausanlage,
- die Sicherung einer dauerhaften Zugänglichkeit des Denkmalbereichs für die Öffentlichkeit,
- ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Nachnutzung gewerblich vorgeprägter Flächen (ehem. LPG-Betriebsstätte).
- die Vorrangige Entwicklung und Nutzung des Gutshausbereichs („Schloss“) mit oberster Priorität vor den übrigen Bauvorhaben.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o.g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom
09. Mai 2022 bis einschließlich 16. Juni 2022 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Sch%C3%B6nberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 16. Juni 2022 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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844,3 kB
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