Beschlussvorlage - 3/123/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Parkplatz „Seestern“ in Barendorf gibt es eine Baugenehmigung von 1995, in der dieser Parkplatz für 250 PKW-Stellplätze ausgelegt ist. Somit ist es allen anderen Fahrzeugen nicht erlaubt dort überhaupt zu parken. Das betrifft derzeit insbesondere die Kiter, da die Kiter fast ausschließlich Fahrzeuge besitzen, die als Wohnmobil zugelassen sind und somit auf diesem Parkplatz nicht parken dürfen. Ebenso betrifft es Motorräder.

 

Derzeit dürfen diese Wohnmobile und Motorräder nur auf dem größeren Parkplatz in Rosenhagen parken.

 

Um dies zu ändern muss eine Änderung der Baugenehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt werden.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, die Beantragung der Änderung der Baugenehmigung für den Parkplatz „Seestern“ von 1995 dahingehend, dass zukünftig auch Wohnmobile und Motorräder auf dem Parkplatz parken dürfen. Das Verbot des Campen/Übernachten bleibt weiter bestehen.

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Finanz. Auswirkung

 Die Änderung einer Baugenehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig D

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Anlagen

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