Beschlussvorlage - 4/08/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und folgende Punkte finden zum Satzungsbeschluss Berücksichtigung:

  • Für die vorgebrachten Belange der Stellungnahme durch die Untere Immissionsschutzbehörde wurde eine immissionsschutzrechtliche Ergänzung durch den beauftragten Fachgutachter erstellt.
  • Die Ausführungen zum Baum- und Alleenschutz wurden ergänzt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 25 als Satzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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