Informationsvorlage - 4/979/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in Ihrer Sitzung am 24. Mai 2022 den Entwurf der o. g. Satzung bestehend aus der Planzeichnung-Teil A, dem Text-Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Die Stadt beabsichtig nunmehr den 2. Teil des Bebauungsplanes 14.1 umzusetzen.

Das Planungsziel besteht in der Errichtung einer Kindertagesstätte verbunden mit der Änderung des Erschließungskonzeptes und der Zuschnitte und der Ausnutzungskennziffern der Wohnbaugrundstücke. Es handelt sich hierbei um eine Arrondierung der Ortslage gemäß Vorgabe des Flächennutzungsplanes.

Die vollständigen Unterlagen des Entwurfes für den o. g. Bebauungsplan liegen in der Zeit vom 05. Juli 2022 bis einschließlich 09. August 2022 während der Dienststunden in der Verwaltung des Amt Schönberger Land, FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o. g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amt Schönberger Land einsehbar.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 29. Juli 2022 gebeten.

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