Informationsvorlage - 1/447/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In jeder Kommune kann ein Seniorenbeirat gebildet werden. Notwendige Rahmenbedingung für die Arbeit von Seniorenbeiräten ist es, dass die Mehrheit von Ratsmitgliedern einen Seniorenbeirat für erforderlich hält und dies entsprechend beschließt. Hierbei sollten die Form und die Art der Gründung sowie die Einrichtung eines Seniorenbeirates festgelegt werden. Ebenso sollten die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Beteiligungsformen und Beteiligungsrechte und die Arbeitsweise bzw. Arbeitsform des Beirates abgesichert werden.

Der Seniorenbeirat stellt ein beratendes Gremium auf Gemeindeebene dar, welches für die Interessen der älteren Generation eintritt und Mitwirkungsmöglichkeiten bei kommunalpolitischen Entwicklungs- und Gestaltungsprozessen bietet.

Seniorenbeiträte entstehen als freiwillige Zusammenschlüsse älterer Menschen oder auf Grund von Beschlüssen der Kommunalvertretungen (Stadtvertretung), in einigen Fällen auch in Form eines eingetragenen Vereins. Das Wahl- und Wählbarkeitsalter liegt in der Regel bei 60 Jahren. Diese Altersgrenze kann für Nichtberufstätige und Vorruheständler aber auch verändert (herabgesetzt) werden, in der Regel 55 Jahre.

Weiterhin ist der Erlass einer Satzung für den Seniorenbeirat notwendig. In der Satzung sind dann die Aufgaben und Rechte, die Zusammensetzung und Berufungsvorschläge, die Amtszeit, die Finanzierung sowie die Geschäftsführung/der Geschäftsgang festzusetzen.

 

Der Vorlage ist die Empfehlung des Landesseniorenbeirates Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Arbeit von Kreis-, Stadt-, Amts- und Gemeindeseniorenbeiräten in Mecklenburg-Vorpommern beigefügt. Ebenso wie die Satzung des Seniorenbeirates des Landkreises Nordwestmecklenburg, als Satzungsbeispiel.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...