Beschlussvorlage - 4/23/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Verein "Unternehmen für Schönberg e.V" ist Pächter der Liegenschaft Heinrich-Behrens-Weg 1. Derzeit wird die Liegenschaft vom Verein „UfS e.V.“ untervermietet an das Diakoniewerk zum Betreiben einer Kita. Auf der Liegenschaft befindet sich eine alte Scheune, die nach Einschätzung des Vereins „UfS e.V“. als baufällig zu bezeichnen ist.

 

Der Verein „UfS e.V“ hat umgehend reagiert und nach Feststellung der baulichen Mängel, eine Zaunsetzung (Bauzaun) um die Scheune herum veranlasst um eine Gefährdung der KiTa-Kinder und deren Betreuer ausschließen zu können. Die Verkehrssicheungspflicht seitens des Vereins wurde somit erfüllt.

 

Das Gebäude weist keine erhaltenswerte Bausubstanz auf. Zudem ist durch die geringe Trauf-bzw. Deckenhöhe eine vernünftige Nutzung nicht gegeben. Der Verein „UfS e.V.“ möchte die Scheune gern zurückbauen, um das Gefährdungspotential zu beseitigen. Eine fachgerechte Trennung der verschiedenen Baumaterialien mit anschließender ordnungsgerechten Entsorgung, wird vom Verein zugesichert.

Die Grundfläche der Scheune wird rückstandsfrei beräumt um im Anschluss eine Grünfläche mit entsprechender Rasensaat anlegen zu können. Für dieses Vorhaben sollen der Stadt Schönberg keine Kosten entstehen, der Verein „UfS e.V“ bittet um schriftliche Genehmigung der baulichen Änderung.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt dem Antrag auf Genehmigung zum Rückbau der Scheune auf der Karpfenteichanlage durch den Verein „Unternehmen für Schönberg e.V.“ zuzustimmen. Der Stadt Schönberg dürfen durch den Rückbau keine Kosten entstehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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