Beschlussvorlage - 4/23/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Genehmigung zum Rückbau der Scheune in der Karpfenteichanlage auf dem KiTa-Gelände
- Grundsatzbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christiane Eibich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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22.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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06.09.2022
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Sachverhalt
Der Verein "Unternehmen für Schönberg e.V" ist Pächter der Liegenschaft Heinrich-Behrens-Weg 1. Derzeit wird die Liegenschaft vom Verein „UfS e.V.“ untervermietet an das Diakoniewerk zum Betreiben einer Kita. Auf der Liegenschaft befindet sich eine alte Scheune, die nach Einschätzung des Vereins „UfS e.V“. als baufällig zu bezeichnen ist.
Der Verein „UfS e.V“ hat umgehend reagiert und nach Feststellung der baulichen Mängel, eine Zaunsetzung (Bauzaun) um die Scheune herum veranlasst um eine Gefährdung der KiTa-Kinder und deren Betreuer ausschließen zu können. Die Verkehrssicheungspflicht seitens des Vereins wurde somit erfüllt.
Das Gebäude weist keine erhaltenswerte Bausubstanz auf. Zudem ist durch die geringe Trauf-bzw. Deckenhöhe eine vernünftige Nutzung nicht gegeben. Der Verein „UfS e.V.“ möchte die Scheune gern zurückbauen, um das Gefährdungspotential zu beseitigen. Eine fachgerechte Trennung der verschiedenen Baumaterialien mit anschließender ordnungsgerechten Entsorgung, wird vom Verein zugesichert.
Die Grundfläche der Scheune wird rückstandsfrei beräumt um im Anschluss eine Grünfläche mit entsprechender Rasensaat anlegen zu können. Für dieses Vorhaben sollen der Stadt Schönberg keine Kosten entstehen, der Verein „UfS e.V“ bittet um schriftliche Genehmigung der baulichen Änderung.
