Beschlussvorlage - 2/302/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kristin Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
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Entscheidung
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15.09.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Siemz-Niendorf hat in den Monaten Juli und August 2022 Spenden in Höhe von insgesamt 800,00 EUR erhalten. Die Gesamtsumme der Spenden setzt sich wie folgt zusammen:
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Spender/in |
Wertstellung |
Spendenbetrag |
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GS Solar GmbH & Co. KG |
25.07.2022 |
500,00 EUR |
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Porky KG |
26.07.2022 |
100,00 EUR |
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MEA Energieagentur |
10.08.2022 |
200,00 EUR |
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Gesamtspendenbetrag |
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800,00 EUR |
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Ein Hauptausschuss wurde in der Gemeinde Siemz-Niendorf nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung i. V. m. § 35 Abs. 1 KV M-V nicht gebildet. Nach § 6 Abs.1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019 i. V. m. der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 18.06.2020, entscheidet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden unter 100 Euro. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag überschreiten, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.
