Beschlussvorlage - 2/302/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Siemz-Niendorf hat in den Monaten Juli und August 2022 Spenden in Höhe von insgesamt 800,00 EUR erhalten. Die Gesamtsumme der Spenden setzt sich wie folgt zusammen:

 

Spender/in

Wertstellung

Spendenbetrag

GS Solar GmbH & Co. KG

25.07.2022

500,00 EUR

Porky KG

26.07.2022

100,00 EUR

MEA Energieagentur

10.08.2022

200,00 EUR

Gesamtspendenbetrag

 

800,00 EUR

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Ein Hauptausschuss wurde in der Gemeinde Siemz-Niendorf nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung i. V. m. § 35 Abs. 1 KV M-V nicht gebildet. Nach § 6 Abs.1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019 i. V. m. der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 18.06.2020, entscheidet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden unter 100 Euro. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag überschreiten, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die aufgezählten Spenden in der Gesamthöhe von 800,00 EUR anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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