Beschlussvorlage - 4/47/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen unter Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Stange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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22.09.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Schönberg beabsichtigt für die Einwohner der Stadt und umliegenden Ortsteile ab dem 01. Oktober 2022 eine Annahmestelle für Grünschnitt und Gartenabfälle einzurichten. Ab dem Jahr 2023 erfolgt dann jährlich die Annahme in den Monaten April bis November.
Als Annahmestelle wird das städtische Grundstück in der Rudolf-Hartmann-Straße Nr. 14a in Schönberg favorisiert.
Informationen Grünschnitt und Gartenabfälle
Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Stadt Schönberg, was angenommen wird. Da die Verwertung ausgeschrieben werden muss, empfiehlt sich eine vorherige Klärung. Üblicherweise sind Gartenabfälle - die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen - alles das, was in gewöhnlichen Gärten anfällt. Dazu gehört nur kompostierbares Material wie Rasenschnitt, Pflanzenreste, Laub, Strauchwerk sowie Astschnitt bis zu einem Durchmesser von 5 cm und einer maximalen Länge von 1 Meter. Es dürfen keine Wurzelstöcke, Speisereste, schadstoffbelastete Abfälle und sonstige Abfälle, die den Kategorien Haus-, Sperr-, Gewerbe oder Sondermüll, u. ä. zuzuordnen sind, abgegeben werden. Verpackungsmaterial wie Tüten, Kartons, Schnürband u. ä. welches der Anlieferung von Gartenabfällen dient, ist wieder mitzunehmen.
Annahme
Während der Annahmezeiten stehen Mitarbeiter der Stadt Schönberg zur Verfügung, welche entsprechende Kontrollen durchführen und deren Anweisungen zu beachten sind. Die Mitarbeiter prüfen die Identität und den Wohnort des Anlieferers und sind befugt, die Annahme von Grünschnitt und Gartenabfällen, die nicht aus dem Gebiet der Stadt Schönberg stammen, abzulehnen. Eine Grünschnittablage außerhalb der Annahmezeiten ist untersagt. Die Abgabe von Grünschnitt und Gartenabfällen ist kostenpflichtig. Diese werden gemäß der Gebührenordnung der Stadt Schönberg noch festgelegt.
Kooperationsvereinbarung
Die Annahmestellen werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg mit bis zu 50% der entstehenden Kosten (abzüglich möglicher Erlöse/ eingenommener Entgelte) gefördert, wobei die Förderung auf max. 1,50 €/ Einwohner beschränkt ist. Die Stadt Schönberg ist berechtigt, für die Annahme von Grünschnitt und Gartenabfällen an den Sammelplätzen von den Anlieferern ein privatrechtliches Entgelt zu erheben. Das Entgelt ist so zu bemessen, dass die Einnahmen der Stadt aus der Kostenerstattung und den Nutzerentgelten die der Stadt insgesamt entstehenden Kosten abzüglich erzielter Verwertungserlöse nicht überschritten werden.
Kostenschätzung
Zu den aktuellen Preisen und bei einer wöchentlichen Annahme (April bis November/ 35m³ Container) werden die Gesamtkosten auf 15.000 € geschätzt.
Das Vorhaben Grünschnittannahme sowie die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt der Stadt Schönberg in 2022 nicht eingeplant. Daher ist ein Grundsatzbeschluss für die Grünschnittannahme durch die Stadt erforderlich.
Gleichzeitig ist die Mittelbereitstellung über den Haushalt zu klären. Eine Kostendeckung ist durch die Haushaltsstelle 11401-52313-56 in Höhe von 20.000 € möglich.
Hier war die Renovierung des Gemeindehauses Lockwisch im Rahmen von Fördermitteln über Leader vorgesehen. Das Vorhaben kommt dieses Jahr nicht zum Tragen, da eine Förderabsage erfolgte. Die Renovierung des Gemeindehauses wird neu für die Förderperiode 2023/ 24 beantragt, sodass die Mittel im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung neu eingestellt werden.
Die somit freigewordenen Mittel in Höhe von 20.000 € können nun für die Grünschnittannahme in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden.
In den weiteren Haushaltsplanungen werden entsprechende Haushaltsansätze berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Umbuchung der Mittel für die vorgesehene Renovierung des Gemeindehauses Lockwisch aus der Haushaltsstelle 11401-52313-56 auf die Haushaltsstelle 45101-5292 zur Grünschnittannahme.
Gleichzeitig erfolgt der Grundsatzbeschluss für eine zukünftig kostenpflichtige Annahme und Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen auf dem städtischen Grundstück (Rudolf-Hartmann-Straße Nr. 8) für private Grundstückseigentümer, die ihren Wohnsitz in der Stadt Schönberg mit ihren Ortsteilen haben, beginnend ab dem 01. Oktober 2022, anzubieten. Zudem wird eine Kooperationsvereinbarung rückwirkend zum 01.01.2022 mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg geschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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(wie Dokument)
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932,4 kB
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