Beschlussvorlage - 2/281/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine um 641,62 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Rohrleitungszuschlages.

 

Im Zuge dieser Beitragserhöhung ist eine Überarbeitung der Gebührenkalkulation erforderlich.

 

Der Gebührensatz erhöht sich von bisher 11,29 €/ha auf nunmehr 12,01 €/ha.

 

Mit der Anpassung der Gebühr wird vermieden, dass es zu einer Unterdeckung zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Menzendorf kommt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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