Beschlussvorlage - 4/48/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Deutsche Bahn plant auf der Bahnstrecke Lübeck Bad Kleinen den Bahnübergang (BÜ) Menzendorf „An der Technik“ im Bahnkilometer 25,2+65 zu erneuern. Der BÜ mit zwei Gleisen hat derzeit Andreaskreuze, 2 volle Schranken und ein akustisches Signal, wenn die Bahn kommt. Im Zuge der Erneuerung wird der BÜ mit einer neuen Sicherungsanlage LzH- Hp (= Lichtzeichen mit Schranken für den Autoverkehr und Hauptsignaldeckung für die Bahn) versehen. Der örtliche Fahrdienstleiter entfällt künftig, da ein ferngesteuertes Stellwerk (Estw) errichtet wird. Die Planung soll bis 2026 abgeschlossen sein.

Am 22.08.22 fand ein Vor-Ort-Termin mit der DB statt. In einem Festlegungsprotokoll nach DB Richtlinie 815.2000V1 wurden planungsrelevante Angaben zur Erneuerung des BÜ’s Seitens der Bahn und der Gemeinde als Straßenbaulastträger aufgenommen. Zur Debatte stand auch, den BÜ vollständig zurückzubauen und dafür einen Ersatzweg (Ausbau ländlicher Weg) entlang der Bahnstrecke mit Anbindung an die Hauptstraße herzustellen.

 

Gemäß dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahn-kreuzungsgesetz = EKrG) ist die Kostenverteilung für Baumaßnahmen wie folgt geregelt:

§13 Absatz 2: Bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten. Bei Kreuzungen einer nichtbundeseigenen Eisenbahn mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt das Land, in dem die Kreuzung liegt, zwei Drittel und die nichtbundeseigene Eisenbahn ein Drittel der Kosten.

 

Danach trägt das Land MV ein Sechstel der Kosten bei einer Straße in kommunaler Baulast (den Anteil des Straßenbaulastträgers = Gemeinde).

 

Diese Kostenregelung gilt auch für die Kosten bei Auflassung (=Schließung) des Bahnübergangs und notwendiger Ersatzmaßnahme mit einem neuen Verbindungsweg zur öffentlichen Hauptstraße.

 

Durch den Rückbau des Bahnübergangs würde eine potenzielle Gefahrenquelle für die Bahn und die Gemeinde beseitigt werden. Auch würden keine weiteren zukünftigen Unterhaltungsmaßnahmen als Straßenbaulastträger (Beschilderung, Beleuchtung, zusätzliche Gehwegbau etc.) vor und nach dem BÜ in der Straße der Technik, die im Zusammenhang mit dem BÜ stehen, zu tätigen sein. Darüber hinaus würde die Gemeinde ohne eigene finanzielle Mittel einen neu gebauten ländlichen Weg von Menzendorf Ausbau entlang der Bahntrasse bis zum Bahnübergang an der Hauptstraße erhalten. Die spätere Unterhaltung des neu gebauten ländlichen Wegs läge voraussichtlich bei der Gemeinde. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Variante A) Die Gemeinde Menzendorf stimmt der Auflassung des Bahnübergangs (BÜ) Menzendorf, An der Technik, im Bahnkilometer 25,2+65 zu. Dies ist bei der Planung durch die Bahn zu berücksichtigen. Es wird keine Planung für die Erneuerung des BÜ gefordert.

 

Variante B) Die Gemeinde wünscht beide Varianten zu planen:

  1. Erneuerung des Bahnübergangs (vor dem Hintergrund, den stillgelegten Bahnhof bzw. Haltepunkt zum Ein- und Aussteigen in Menzendorf zu reaktivieren, was sich bereits in der Prüfung befindet) und
  2. Auflassung des BÜ mit Ersatzwegebau.
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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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