Beschlussvorlage - 2/288/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2021 in seiner Sitzung am 23.06.2022 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.770,14 €. Davon entfallen 1.945,33 € auf laufende Abschreibungen und 824,81 € auf die Rückzahlung von Fördermitteln (Produkt 36602 – Spielplätze).

Dem stehen ausgabeseitig verfügbare Mittel i. H. v. 43.183,16 € gegenüber. Entsprechende Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 09.06.2022.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 6.850,07 € ist, in Aufrechnung mit dem  negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr, in das Jahr 2022 vorzutragen. Der im Folgejahr ausgewiesene Fehlbetrag reduziert sich damit auf 220.443,04 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.770,14 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Minderaufwendungen.

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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