Beschlussvorlage - 4/998/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 17.05.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neu-bekanntmachung 2019 und die zugehörige Begründung einschließlich der Änderungen zu den Änderungsbereichen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Stadt Dassow soll in ihrer Funktion als Grundzentrum zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Mittelzentrum Grevesmühlen weiter ausgebaut werden. Durch die Lage an der Bundesstraße B105, die die o. g. Zentren miteinander verbindet, und im Schnittpunkt mit der Landesstraße L01, die von Dassow nach Klütz führt, ist Dassow sehr gut an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden.

Die Landschaftsvielfalt und die Lage unmittelbar an der Ostsee bieten für die Stadt Dassow beste natürliche Voraussetzungen für eine touristische Entwicklung.

Der sich entwickelnde Fremdenverkehr sowie die gute verkehrliche Anbindung und die Nähe zum Raum Lübeck-Travemünde bzw. Ostholstein bringen eine erhöhte Nachfrage nach Wohnbauflächen und Fremdenverkehrsinfrastruktur mit sich.

Die gewerbliche Entwicklung hat sich in Dassow sehr gut vollzogen. Es wird weiterhin Bedarf an Flächen für Handwerks- und Gewerbebetriebe abzusichern sein. Auch Einzelstandorte sollen für kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe in Stadtnähe vorbereitet werden.

Aufgrund der positiven Entwicklung der vergangenen Jahre besteht dringend der Bedarf zur Ausweisung von verfügbaren und umsetzbaren Flächen für Wohnnutzungen und die Wohngebietsadäquate Infrastruktur.

Für die Stadt Dassow besteht die Aufgabe, die planerischen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnraum für die Bevölkerung und insbesondere für einheimische Familien zu schaffen. Ebenso besteht das Erfordernis, Flächen für die Anforderungen zur weiteren gewerblichen Entwicklung innerhalb des Gebietes der Stadt Dassow herzustellen.

Die vollständigen Entwurfsunterlagen der o. g. Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit vom 25. August 2022 bis einschließlich 06. Oktober 2022 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Sch%C3%B6nberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land einsehbar.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 06. Oktober 2022 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf hat zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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