Beschlussvorlage - 2/289/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 47.925,96 €. Davon entfallen 46.543,32 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltvorjahr. Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 104.526,90 €. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 17.06.2022.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 47.306,97 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2022 zu übertragen. Dieser saldiert sich auf nunmehr 858.687,86 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 47.925,96 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen.

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2021.

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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