Beschlussvorlage - 2/299/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung einer Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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15.09.2022
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29.09.2022
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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22.09.2022
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Sachverhalt
Die bisher geltende Satzung der Stadt Schönberg ist nicht verfassungsgemäß.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Aufwandsteuern dürfen ausschließlich die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners belasten.
In der bisherigen Satzung waren auch Wirtschaftsbetriebe, Gesellschaften, Vereine und Genossenschaften Steuerschuldner. Diese haben jedoch keinen persönlichen Lebensbedarf und können somit keine Schuldner einer Aufwandsteuer sein.
Weiterhin wurde bisher eine Züchtersteuer erhoben. Bei dieser Steuer ist jedoch die Einkommensentstehung und nicht die Einkommensverwendung betroffen. Folglich stellt diese keine Aufwandsteuer dar und kann nicht erhoben werden.
Diese Mängel wurden nunmehr behoben.
Außerdem wurde der § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung (Steuerbefreiung) um das Merkzeichen „TBl“ (taubblind) ergänzt.
§ 9 Abs. 1 dieser Satzung wurde vereinfacht, indem für alle Hunde der Antrag auf Steuervergünstigung zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Vergünstigung wirksam werden soll, zu stellen ist.
Weiterhin wurde durch das Innenministerium eine neue Hundehalterverordnung – HundehVO M-V erlassen. Die Regelungen im § 3 der HundehVO (Gefährliche Hunde) wurden in der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer entsprechend berücksichtigt.
Zudem wurde die Satzung um den § 13 a ergänzt. Hier wurden die Datenschutzhinweise hinzugefügt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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176,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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