Beschlussvorlage - 4/03/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 28.06.2022 den erneuten Entwurf über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 der Stadt Schönberg bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden:   durch die Rottensdorfer Straße (teilweise mit einbezogen),

- im Nordwesten:  durch unbebaute Flächen,

- im Westen:   durch das Betriebsgrundstück des Landhandelsbetriebes Boock

- im Südwesten:  durch die Betriebsgrundstücke der Firmen Lindal und Verzinkerei Schönberg GmbH sowie unbebaute Gewerbeflächen,

- im Süden:   durch Grünflächen an der Liebeck,

- im Osten:  durch das Betriebsgrundstück der Firma Goodmann und die Ortsumgehungsstraße im Zuge der B 104.

Die Stadt Schönberg hat das Verfahren zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 12 begonnen, um Erweiterungsmöglichkeiten des Gewerbestandortes zu schaffen. Im Bereich der Rottensdorfer Straße sind zusätzliche Möglichkeiten zur Einbeziehung von Gewerbegrundstücken das städtische Ziel.

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o. g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom

18. August 2022 bis einschließlich 29. September 2022 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Sch%C3%B6nberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land einsehbar.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Dassow unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 29. September 2022 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow hat zur Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Schönberg keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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