Beschlussvorlage - 1/443/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt Schönberger Land ist neben der Gemeinde Selmsdorf und der Stadt Schönberg Mitglied im Verein Volkskundemuseum in Schönberg e.V.

Zusätzlich zum jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.500 € beantragt der Verein einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 15.300 € jährlich.
Die Stadt Schönberg ist Eigentümerin der Sammlung und der Gebäude. Der Verein hat per Trägerschaftsvertrag den Betrieb des Volkskundemuseums einschließlich der Denkmalhofanlage Bechelsdorfer Schulzenhaus übernommen.

Verhandlungen des Vereins mit der Stadt Schönberg über eine Erhöhung des jährlichen Unterhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskostenzuschuss haben bisher nicht zu einer Erhöhung des vereinbarten Zuschusses geführt.

Das Instrument der institutionellen Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nur in sehr engen, seit vielen Jahren nicht erweiterten Grenzen zugelassen und steht dem Volkskundemuseum nicht zur Verfügung. Eine finanzielle Beteiligung des Landes am laufenden Betrieb von Kultureinrichtungen Dritter ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Fördermöglichkeiten des Landes sowie des Landkreises bestehen grundsätzlich nur im Rahmen von Projektförderungen, die auch genutzt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Um Beratung wird gebeten.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

15.300,00 €

15.300,00 €

15.300,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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