Beschlussvorlage - 4/86/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung für Bauhof West.

2.  Der räumliche Geltungsbereich umfasst die bebauten Bereiche im Außenbereich gemäß dem beigefügten Lageplan.

3.  Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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