Beschlussvorlage - 4/89/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Stepenitztal hat am 13.10.2020 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 gefasst.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch die Bahnlinie und durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Nordosten durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Südosten durch die Gemeindestraße zwischen Bonnhagen und Börzow,

- im Südwesten durch Flächen für die Landwirtschaft.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal hat in ihrer Sitzung am 31.05.2022 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich von Bonnhagen“ für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für die Errichtung von „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO unter Beibehaltung der darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzung.

Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen des o. g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 11. August 2022 bis einschließlich 22. September 2022 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während der Auslegungszeit auf den Internetseiten des Amtes Grevesmühlen-Land unter der Adresse: https://www.grevesmuehlen-erleben.de/news/oeffentliche-bekanntmachungen zur Einsichtnahme eingestellt.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Menzendorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 19. Oktober 2022 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Menzendorf hat zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich von Bonnhagen“ der Gemeinde Stepenitztal keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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