Beschlussvorlage - 2/290/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 8.905,76 €. Davon entfallen 8.904,76 € auf Abschreibungen im Bereich des Infrastrukturvermögens.

Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 97.150,59 €. Entsprechende Übersichten über die noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.08.2022 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roduchelstorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 16.06.2022.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 4.619,93 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich damit auf -292.014,53 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 8.905,76 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Deren Deckung erfolgt vollständig durch Minderaufwendungen/-auszahlungen.

 

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2021.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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