Beschlussvorlage - 2/303/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Dassow für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2020 in seiner Sitzung am 07.09.2022 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 862.994,47 €. Diese bestehen im Wesentlichen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 68), aufgrund der Übernahme des Jahresergebnisses zum Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens in den Kernhaushalt (T€ 50,9) sowie durch die Zuführung in die Finanzausgleichsrücklage (T€ 717,4) gem. § 37 (6) GemHVO-Doppik M-V.

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

 

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 02.09.2022.

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von 2.867.993,03 € erwirtschaftet. Nach erforderlicher Bildung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich saldiert sich das Jahresergebnis 2020 auf 2.150.619,70 €.

Der Ergebnisvortrag nach 2021 beträgt, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren, 2.150.619,70 €.

 

Die Stadt Dassow verfügt zum 31.12.2020 über liquide Mittel i. H. v. 6.474.823,50 € (Forderungen ggü. dem Amt aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand).

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 862.994,47 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2020.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Loading...