Informationsvorlage - 4/88/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 der Hansestadt Lübeck
- Beteiligung der Gemeinde Selmsdorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Information OHNE Beratung
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18.10.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Information OHNE Beratung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt im Stadtteil St. Lorenz Nord die Entwicklung eines Wohnquartiers auf einer innerstädtischen Brachfläche und hat hierzu am 01.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Begrenzt wird das ca. 1,8 ha große Plangebiet jeweils durch die straßenbegleitende Bebauung
- im Norden an der Schönböckener Straße,
- im Osten an der Clara-Schumann-Straße,
- im Süden an der Richard-Wagner-Straße und
- im Westen an der Beethovenstraße.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Entwicklung der bisher durch ein Altenpflegeheim genutzten Flächen zu einem Wohnquartier. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Anpassung des Flächennutzungsplanes sind erforderlich, da für das geplante Vorhaben keine planungsrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan setzt für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Altersheim“ fest.
Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen des o. g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 26. September 2022 bis einschließlich 21. Oktober 2022 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, Zimmer 205, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o. g. Zeitraum unter https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html der Hansestadt Lübeck einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 21. Oktober 2022 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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