Beschlussvorlage - 4/995/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die derzeitige Förderperiode neigt sich dem Ende entgegen und die Lokale Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste (LAG WMO) blickt erneut auf eine erfolgreiche Umsetzung des LEADER-Prozesses auf ihrem Gebiet zurück: 90 Projekte wurden bewilligt und am Ende der Förderperiode werden gut 14,8 Mio. EUR Gesamtinvestitionen getätigt worden sein, davon 8,7 Mio. EUR Fördermittel der Europäischen Union.

Auch in Zukunft, möchte die LAG WMO wieder dazu beitragen, den kontinuierlichen Entwicklungsprozess in der Region fortzusetzen und bereitet derzeit ihre Bewerbung für die neue Förderperiode von 2024 bis 2027 vor. Dazu ist eine gemeindescharfe Abgrenzung notwendig. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der seit 1995 bestehende Gebietszuschnitt ideal ist und auch in Zukunft bestehen bleiben soll.

 

Um den Abgabetermin bis zum 15.09.2022 halten zu können, wurde hier eine Eilentscheidung des Amtsvorsteher dahingehend getroffen, dass das Amt Schönberger Land mit seinen seinen dazugehörigen Gemeinde weiterhin der LAG WMO angeschlossen bleibt.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss genehmigt die getroffene Eilentscheidung des Amtsvorstehers bezüglich der neuen Förderperiode 2024-2027.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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