Beschlussvorlage - 4/994/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bereich "Teilgartenstraße 3"
- Beteiligung der Gemeinde Selmsdorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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20.09.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 17.05.2022 den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bereich Teilgartenstraße 3 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gefasst sowie den zur Auslegung bestimmten Entwurf gebilligt.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst Flächen des hinterliegenden Grundstücks der Teilgartenstraße 3. Es handelt sich um Teilflächen des Flurstücks 116 der Flur 1 Gemarkung Dassow.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Teilgartenstraße,
- im Osten: durch gärtnerisch genutzte Flächen,
- im Süden: durch die nördliche Grenze des Grundstücks Teilgartenstraße 9,
- im Westen: durch die Freiflächen des bebauten Grundstücks Teilgartenstraße 3.
Planungsziel ist die Errichtung eines ortstypischen Wohngebäudes mit maximal 2
Wohneinheiten. Die Errichtung des Gebäudes ist giebelständig zur Straße vorgesehen. Bei
der Gestaltung des Grundstückes wird das abfallende Gelände genutzt.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen der o. g. Ergänzungssatzung liegen in der Zeit vom 11. August 2022 bis einschließlich 22. September 2022 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Sch%C3%B6nberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land einsehbar. In den Anlagen dieser Vorlage ist die Planzeichnung beigefügt. Weitere Planunterlagen sind unter dem o.g. Link abrufbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 22. September 2022 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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