Beschlussvorlage - 3/131/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenumbenennung in Selmsdorf - Am Sandberg 29
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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18.10.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Der Amtsverwaltung liegt ein Antrag des Grundstückseigentümer Am Sandberg 29 in Selmsdorf zur Straßenumbennenung vor. Zur Begründung führt der Antragsteller aus, dass es Probleme mit verschiedenen Postzustellern gibt. Allein das Grundstück des Antragsteller wäre von der Adressänderung betroffen.
Gem. § 51 Abs. 1 Straßen-Wegegesetz M-V können Gemeinden den Straßen Namen geben. Die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, die Post, die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Sobald diese Belange Bedeutung bekommen, hat die Gemeinde dem dadurch Rechnung zu tragen, dass sie den auf Ihrem Gemeindegebiet befindlichen Straßen Namen gibt. Bedeutung erlangt diese Straße, sobald sie für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Vor der Entstehung des Wohngebietes "Am Sandberg" war das Grundstück über die Schulstraße zu erreichen. Danach wurde dieser öffentliche Weg der Straße "Am Sandberg" (als Seitenarm) zugeordnet. Die Umbenennung dieses Weges hätte keinerlei Auswirkung auf Verkehrssicherungspflichten oder auf den ruhenden oder fließenden Verkehr. Einzige finanzielle Auswirkung wäre das Aufstellen eines Straßennamensschildes. Die Beschlussvorlage bezieht sich ausschließlich auf die Benennung eines bereits öffentlichen Weges.
Alternativ könnte auch ein zusätzliches Straßennamensschild "Am Sandberg" und dem Hausnummernzusatz "29" an der Abzweigung am Sandberg aufgestellt werden. Weiterhin konnte bereits eine Aktualisierung der Daten in "Google maps" herbeigeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt folgende Straßenumbenennung:
Der Straßenteil der Straße "Am Sandberg"
Gemarkung: Selmsdorf Dorf
Flur: 001
Flurstück: 00022/024 und 00022/018 (teilweise)
erhält den Straßennamen: „Erlenweg“.
Der Name tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Umbenennung in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,8 MB
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